Andreas Breier berät Industrieunternehmen und Investoren bei M&A- Projekten, der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen, streitigen Auseinandersetzungen sowie allgemeinen gesellschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen.
Seine Spezialisierung liegt in der Energiewirtschaft. Andreas Breier ist vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Er betreut seit 2009 das dänische Unternehmen Ørsted (früher: DONG Energy) und andere Investoren bei M&A- Projekten zur Errichtung, dem Erwerb und der Veräußerung von Offshore Windparks, zuletzt bei den Projekten Borkum Riffgrund I und II, Gode Wind 01, Gode Wind 02, Meerwind und Veja Mate. Zu den von ihm begleiteten Transaktionen gehören auch Solarpark Projekte sowie konventionelle Kraftwerksprojekte und Gasspeicher.
Neben energie- und gesellschaftsrechtlichen Themen im Rahmen von M&A- Transaktionen berät Andreas Breier zu Errichtungsverträgen und operativen Verträgen. Er kennt insoweit nicht nur die industrieüblichen Musterverträge, sondern hat auch langjährige Erfahrung mit individuellen Vertragsgestaltungen. Im Offshore Bereich unterstützte er Mandanten etwa bei der Verhandlung von Errichtungsverträgen für die Windparks Riffgat, BARD Offshore I, Deutsche Bucht, Wikinger und Global Tech. Mit Genehmigungsprozessen und regulatorischen Fragen bei der Planung und Umsetzung von Projekten im Energiesektor ist er ebenfalls vertraut.
Andreas Breier vertrat führende deutsche und ausländische Unternehmen bei nationalen und internationalen Schiedsverfahren über Streitigkeiten aus Gaslieferverträgen sowie der Errichtung und Nutzung von Gasspeichern. Ferner unterstützte er Mandanten bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anlagenerrichtungen und der Nutzung von Industriegrundstücken.
Im Gesellschaftsrecht beriet Andreas Breier in den letzten Jahren bei verschiedenen Umstrukturierungen (u. a. bei Verschmelzungen, Spaltungen und der beabsichtigten Umstrukturierung eines mittelständischen Familienunternehmens von einer GmbH & Co. KG in eine KGaA), bei der Neugründung einer niederländischen SE zur Zusammenführung eines deutschen und tschechischen Unternehmens sowie zu Fragen der Corporate Governance.