Pro Bono Rechtsberatung von Hengeler Mueller
Als Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung einer führenden Wirtschaftskanzlei übernimmt Hengeler Mueller in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert wird. Empfänger von Pro Bono Rechtsberatung durch Hengeler Mueller sind insbesondere gemeinnützige Institutionen auf Gebieten wie Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kunst und Kultur, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie Bekämpfung von Hunger und Armut. Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Hengeler Mueller ist Mitglied des Vereins Pro Bono Deutschland e.V., Frankfurt am Main, der u.a. den Zweck verfolgt, das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der unentgeltlichen Rechtsberatung zu fördern.
Bei Fragen zu unserer Pro Bono-Arbeit wenden Sie sich gern an Dr. Annika Clauss (Büro Frankfurt) oder Dr. Oliver Rieckers (Büro Düsseldorf).