Katharina Hesse berät Unternehmen und Investoren im Gesellschaftsrecht (insbesondere zu Fragen der Corporate Governance, Compliance und Organvergütung) und bei Umstrukturierungen.

Ferner vertritt sie Unternehmen, Private Equity-Fonds und andere Finanzinvestoren in M&A-Transaktionen insbesondere im Bereich regulierter Industrien.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwand­lungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzern­recht­lichen Fragen. Katharina Hesse begleitet Unternehmen und Bankenkonsortien ferner bei Kapitalmarkttransaktionen, insbesondere bei IPOs (auch im Rahmen von Multiple Track-Verfahren).

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2013
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Veröffentlichungen

  • Die Veröffentlichungspflicht für Vorstandsvergütung, 2013
  • „Wer ist Millionär?“ – Gesetzgebungskompetenz zur Offenlegungspflicht der Vergütung von Sparkassenvorständen, ZBB 2009, 387-394