Benedikt Schwanbeck berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere im Kartellschadensersatz und im Kartellbußgeldverfahren.
Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.
Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Internal Investigations, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts.