Carolin Carle berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie deren Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ferner berät sie Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Sie begleitet Mandanten zudem bei der Durchführung von internen Untersuchungen und berät zu Compliance-Fragen.
Außerdem begleitet Carolin Carle ihre Mandanten in behördlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten.