Christian Dankerl berät in- und ausländische Mandaten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei Fusionskontrollverfahren und im Kartellschadensersatz.
Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren und Compliance/Internal Investigations.