Hengeler Mueller berät Hinduja Tech beim Erwerb der Tecosim Group
Carsten van de Sande vertritt in- und ausländische Unternehmen in komplexen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten, in internationalen Schiedsverfahren und bei außergerichtlichen Konfliktlösungen. Darüber hinaus berät er seine Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-, Outsourcing- und anderen komplexen und wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen.
Schwerpunkte der forensischen Tätigkeit von Carsten van de Sande sind Streitigkeiten im Bank- und Finanzdienstleistungssektor, Post-M&A-Streitigkeiten, technologiebezogene Streitigkeiten und Produkthaftungs- und Gewährleistungsstreitigkeiten in der Automobilindustrie.
Carsten van de Sande vertritt das Bankhaus Sal. Oppenheim gegen eine Klage von Madeleine Schickedanz mit einem Streitwert von EUR 1,9 Mrd. Zudem verteidigt er mehrere in- und ausländische Banken gegen Klagen von Kommunen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Swaps und anderen Derivate-Geschäften. Für ein US-amerikanisches Brokerhaus ist Carsten van de Sande ferner in mehreren parallelen Rechtsstreitigkeiten von insgesamt 25 Klägern vor verschiedenen Gerichten tätig.
Im Bereich internationale Schiedsverfahren vertritt Carsten van de Sande ein deutsches Industrieunternehmen bei einer Auseinandersetzung mit einem Joint Venture-Partner aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie ein norwegisches börsennotiertes Biotechnologieunternehmen in einem ad hoc-Schiedsverfahren gegen einen italienischen Vertragspartner. Er hat Schiedsverfahren nach den Schiedsordnungen der DIS, der ICC und der Schweizer Handelskammern geführt. Zuletzt hat er die GEA Group in einem DIS-Schiedsverfahren gegen Flex-n-Gate sowie ein DAX 30-Unternehmen in einem Schiedsverfahren mit einem Streitwert von US-$ 800 Mio. nach der ICC-Schiedsordnung vertreten. Carsten van de Sande ist auch als Schiedsrichter tätig, zuletzt als Vorsitzender des Schiedsgerichts in einem ad hoc-Schiedsverfahren.
Carsten van de Sande vertritt zudem verschiedene deutsche und ausländische Automobilzulieferer bei der Abwehr von Produkthaftungs- und Gewährleistungsansprüchen bzw. der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen. Zudem berät er einen mittelständischen deutschen Automobilzulieferer im Zusammenhang mit einem in Frankreich anhängigen Beweissicherungsverfahren.
Carsten van de Sande ist Mitglied unseres India-Desk.