Edgar Wallach hat vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investmentgesellschaften auf den Gebieten des Investment- und Kapitalmarktrechts beraten. Schwerpunkte seiner Beratung waren die Strukturierung und Auflegung von Kapitalanlageprodukten sowie die Unter­stützung von Asset Managern, Fondsinitiatoren, Verwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistern bei regulatorischen Themen in den Bereichen des Kapitalanlage- und Finanzaufsichtsrechts.

Im Jahr 2020 hat er seine Tätigkeit als aktiver Partner beendet.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1991
  • Universitäten München und Köln (Dr. jur)
  • Assistent am Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität zu Köln
  • Anwaltskanzlei in New York, 1993-1994