Edgar Wallach hat vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investmentgesellschaften auf den Gebieten des Investment- und Kapitalmarktrechts beraten. Schwerpunkte seiner Beratung waren die Strukturierung und Auflegung von Kapitalanlageprodukten sowie die Unterstützung von Asset Managern, Fondsinitiatoren, Verwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistern bei regulatorischen Themen in den Bereichen des Kapitalanlage- und Finanzaufsichtsrechts.
Im Jahr 2020 hat er seine Tätigkeit als aktiver Partner beendet.