Edgar Wallach hat vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investmentgesellschaften auf den Gebieten des Investment- und Kapitalmarktrechts beraten.
Im Jahr 2020 hat er seine Tätigkeit als aktiver Partner beendet.
Kurzbiografie
Rechtsanwalt seit 1991
Universitäten München und Köln (Dr. jur)
Assistent am Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität zu Köln
Anwaltskanzlei in New York, 1993-1994
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