Edgar Wallach hat vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investmentgesellschaften auf den Gebieten des Investment- und Kapitalmarktrechts beraten.

Im Jahr 2020 hat er seine Tätigkeit als aktiver Partner beendet.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1991
  • Universitäten München und Köln (Dr. jur)
  • Assistent am Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität zu Köln
  • Anwaltskanzlei in New York, 1993-1994