Katharina Gebhardt berät nationale und internationale Unternehmen in allen kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Darüber hinaus unterstützt sie Mandanten regelmäßig bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung, insbesondere bei Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.