Matthias Scheifele berät steuerrechtlich vor allem in M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen von Unternehmen sowie Finanzierungstransaktionen. Er verfügt auch über große Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen in Krisensituationen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen Tax Compliance, die Begleitung in Betriebsprüfungen sowie Steuerstreitverfahren dar. Zu seinen Mandanten zählen in- und ausländische Unternehmen sowie Finanzinvestoren.
Im Bereich M&A beriet Matthias Scheifele in jüngerer Zeit zum Beispiel EPH beim Erwerb der Braunkohlesparte von Vattenfall (2016), die Österreichische Post beim Verkauf des Logistikdienstleisters trans-o-flex (2016), die Aptar Group beim Erwerb der Mega Airless Gruppe (2016), den Finanzinvestor Onex beim Verkauf der KraussMaffei Gruppe (2016) und den Automobilzulieferer MAGNA beim Erwerb des Getriebespezialisten GETRAG (2015). Zu seinen laufenden Umstrukturierungsmandaten zählen der Formwechsel einer börsennotierten Aktiengesellschaft in eine Personengesellschaft sowie die Errichtung eines Joint Ventures im Bereich Automotive. In letzter Zeit begleitete Matthias Scheifele unter anderem mehrere verschmelzungsrechtliche Squeeze-outs, die Trennung von Gesellschafterstämmen eines Familienunternehmens sowie die Verschmelzung einer REIT-AG auf einen Nicht-REIT.
Matthias Scheifele hat zahlreiche – darunter auch kapitalmarktorientierte – Unternehmen bei deren steueroptimierter finanzieller Restrukturierung beraten, in jüngster Vergangenheit etwa einen Mittelständler bei dessen Refinanzierung. Im Bereich Tax Compliance unterstützt Matthias Scheifele Unternehmen bei der internen Aufarbeitung von Sachverhalten einschließlich der dazugehörigen Abstimmung mit den Finanzbehörden. Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird Matthias Scheifele von Mandanten vor allem im Zusammenhang mit komplexen Fragestellungen zu Rate gezogen, in letzter Zeit etwa zu Verrechnungspreisthemen und der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung einer Reorganisation. Zu den streitigen Steuerverfahren, in denen Matthias Scheifele berät, zählt derzeit etwa die Durchsetzung von Ansprüchen ausländischer Investoren auf Erstattung von Kapitalertragsteuer.