Michael Schramm ist Anwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Fokus auf hochregulierte Industrien und Unternehmen. Er berät Investoren und Unternehmen zu allen öffentlich-rechtlichen und sonstigen regulatorischen Fragen, einschließlich des EU- und Verfassungsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Umwelt- und Chemikalienrecht, Datenschutz- und IT-Recht sowie die Regulierung des Gesundheitssektors und das Außenwirtschaftsrecht/Sanktionen. Er verfügt über breite Erfahrung sowohl in der laufenden Beratung als auch in M&A-Transaktionen, IPOs und Restrukturierungsprojekten. Er begleitet unsere Mandanten ferner in behördlichen Verfahren und vor Gericht.
Aktuell berät Michael Schramm die Deutsche ReGas zum LNG-Terminal "Deutsche Ostsee" sowie einen internationalen Technologiekonzern zum Umgang mit großflächigen Boden- und Grundwasserverunreinigungen, immissionsschutzrechtlichen Fragen sowie der Anpassung an neue regulatorische Trends (insb. zu PFAS).
Michael Schramm hat zuletzt unter anderem adidas zu datenschutzrechtlichen Aspekten des Verkaufs des Reebok-Geschäfts an ABG beraten, KKR zum Erwerb des Webhosting-Providers Contabo und United Internet beim Börsengang des Cloud-Sparte IONOS. Er hat zudem 1&1 beim Aufbau des 5G-OpenRAN-Mobilfunknetzes begleitet.
Im Außenwirtschaftsrecht berät Michael Schramm verschiedene international tätige Unternehmen laufend zur Umsetzung von Sanktionen und sonstigen Handelsbeschränkungen sowie in internen Untersuchungen, aktuell insbesondere mit Blick auf Russland-Sanktionen.
Michael Schramm ist Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, der sich mit verfassungsgerichtlichen Verfahren und verfassungsrechtlich bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben befasst.