Michael Schramm ist Anwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Fokus auf hochregulierte Industrien und Unternehmen. Er berät Investoren und Unternehmen zu allen öffentlich-rechtlichen und sonstigen regulatorischen Fragen, einschließlich des EU- und Verfassungsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Umwelt- und Chemikalienrecht, Datenschutz- und IT-Recht sowie die Regulierung des Gesundheitssektors und das Außenwirtschaftsrecht/Sanktionen. Er verfügt über breite Erfahrung sowohl in der laufenden Beratung als auch in M&A-Transaktionen, IPOs und Restrukturierungsprojekten. Er begleitet unsere Mandanten ferner in behördlichen Verfahren und vor Gericht.

Aktuell berät Michael Schramm die Deutsche ReGas zum LNG-Terminal "Deutsche Ostsee" sowie einen internationalen Technologiekonzern zum Umgang mit großflächigen Boden- und Grundwasserverunreinigungen, immissionsschutzrechtlichen Fragen sowie der Anpassung an neue regulatorische Trends (insb. zu PFAS).

Michael Schramm hat zuletzt unter anderem adidas zu datenschutzrechtlichen Aspekten des Verkaufs des Reebok-Geschäfts an ABG beraten, KKR zum Erwerb des Webhosting-Providers Contabo und United Internet beim Börsengang des Cloud-Sparte IONOS. Er hat zudem 1&1 beim Aufbau des 5G-OpenRAN-Mobilfunknetzes begleitet.

Im Außenwirtschaftsrecht berät Michael Schramm verschiedene international tätige Unternehmen laufend zur Umsetzung von Sanktionen und sonstigen Handelsbeschränkungen sowie in internen Untersuchungen, aktuell insbesondere mit Blick auf Russland-Sanktionen.

Michael Schramm ist Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, der sich mit verfassungsgerichtlichen Verfahren und verfassungsrechtlich bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben befasst.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2016
  • Bucerius Law School Hamburg
  • Columbia University, New York

Veröffentlichungen

  • Risikoanalyse und zusätzliche Maßnahmen – Konzerninterner US-Datentransfer nach „Schrems II“, NZG 2020, 1056-1059 (mit Vera Jungkind und Carolin Raspé)
  • Umweltrecht im Handelsgesetzbuch: Die Förderung von Corporate Social Responsibility mit den Mitteln der nichtfinanziellen Berichterstattung, UTR 2017, 189‐216 (mit Dirk Uwer)
  • Einseitiges informelles Verwaltungshandeln im Regulierungsrecht, Tübingen 2016
  • Symposium zum Glücksspielrecht 2015 (Tagungsbericht), ZfWG 2015, 118-120 (zusammen mit Johannes Güldner)
  • Der europäische Verwaltungsverbund in der Telekommunikationsregulierung (§§ 10 ff. TKG) aus dem Blickwinkel des Rechtsschutzes, in: DÖV 2010, 387-396