Lea Cleophas berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere im Kartellschadensersatz und im Kartellbußgeldverfahren. Sie vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.

Sie berät ferner zu Missbrauchsverfahren, Compliance/Internal Investigations und zu Fragen des Tagesgeschäfts.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2017
  • Heinrich Heine-Universität Düsseldorf
  • Universität zu Köln
  • Universitat Pompeu Fabra Barcelona (LL.M.)