Susanne Struth berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Sie vertritt hierbei Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren.

Ferner berät sie zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.

Kurzbiografie

Rechtsanwältin seit 2023

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Veröffentlichungen

Inkassovergütung als Verzugsschaden bei Erfüllung durch Abtretung an Erfüllungs statt, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2024, 8-12, zusammen mit Dirk Uwer und Friedrich Steinert.