Bankaufsicht und Finanzmarktregulierung
Im Bank- und Finanzaufsichtsrecht beraten wir Unternehmen „von der Wiege bis zur Bahre“. Wir stehen Ihnen z.B. bei der Gründung und Lizenzierung, in Fragen der Corporate Governance, bei Outsourcing/Insourcing wichtiger Funktionen, Joint Ventures, Fusionen und Übernahmen, Übertragung von komplexen multinationalen Portfolien und Geschäftsbereichen, internen Untersuchungen und Compliance-Themen ebenso zur Seite wie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie in Krisensituationen bei Restrukturierungen, Sanierung und ggf. Abwicklung oder Insolvenz.
An der Bankenrestrukturierung und den großen Compliance-Fällen im Finanzsektor der letzten Jahre waren und sind wir maßgeblich beteiligt.
Wir beraten deutsche und ausländische Privatbanken ebenso wie öffentliche und Genossenschaftsbanken sowie Förderbanken, Investoren, Behörden und Ministerien. Zur Umsetzung neuer regulatorischer Regelwerke wie z.B. SSM‑V, SRM‑V, SAG, CRR/CRD IV, KAGB, EMIR, IVV u.a. stehen wir in regem Austausch mit EZB, BaFin und anderen Behörden.