Hengeler Mueller berät die E.ON AG gesellschaftsrechtlich bei Abschluss des Förderfondsvertrags mit der Bundesregierung
12. Oktober 2010
Die E.ON AG hat gemeinsam mit den drei anderen großen Energieversorgungsunternehmen RWE, Vattenfall und EnBW sowie den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in Deutschland im Zusammenhang mit der geplanten Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke einen Vertrag mit der Bundesregierung ausgehandelt über die Zahlung von sog. Förderbeiträgen aus den Erträgen, die die Kernkraftwerksbetreiber durch die verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke erzielen werden. In den Jahren 2011 bis 2016 sind insgesamt 1,4 Mrd. EUR Vorauszahlungen zu leisten, ab 2017 sodann 9 EUR pro erzeugte MWh. Die Zahlungen sind in einen Förderfonds zu leisten, den die Bundesregierung durch Gesetz parallel zur Laufzeitverlängerung einrichtet, um Vorhaben auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu fördern.
Hengeler Mueller hat den Vorstand der E.ON AG bei Abschluss des Vertrages zu aktienrechtlichen Fragen sowie bei der Umsetzung des Förderfondsvertrages im Konzern und im Verhältnis zu Dritten beraten. Tätig waren Partner Dr. Matthias Blaum (Düsseldorf) und Dr. Hans-Jörg Ziegenhain (München) sowie Associates Dr. Jörn-Ahrend Witt und Dr. Simon Link (alle Gesellschaftsrecht).