Hengeler Mueller berät HUGO BOSS bei erfolgreicher Abwehr von Anfechtungsklagen
24. Juni 2010
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Juni 2010 die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision von Aktionären gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Die klagenden Aktionäre hatten sich gegen die im Mai 2008 auf der Hauptversammlung der HUGO BOSS AG gefassten Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung des Aufsichtsrats sowie gegen den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 gewendet. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart rechtskräftig. Beide Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen.
Hengeler Mueller hat die HUGO BOSS AG in allen Instanzen beraten. Tätig waren die Partner Dr. Markus Meier und Dr. Joachim Rosengarten sowie Associate Dr. Maya Baußmann (alle Frankfurt am Main). Vor dem Bundesgerichtshof wurde die HUGO BOSS AG vom Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe) vertreten.