Christoph Roggemann berät Unternehmen und Investoren bei M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen sowie zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Dazu gehört auch die Beratung zu kapitalmarktrechtlichen Themen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und öffentlichen Übernahmen.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Begleitung von Unternehmen und Bankenkonsortien bei Kapitalmarkttransaktionen. Hier umfasst seine Tätigkeit die Begleitung von IPOs (auch im Rahmen von Multiple Track-Verfahren), prospektpflichtigen Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen mit Börsenzulassung, sowie die Beratung bei Emissionen und Rückkäufen von Anleihen und hybriden Finanzierungsinstrumenten.

Christoph Roggemann ist Lehrbeauftragter an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, und hält regelmäßig Vorlesungen zum öffentlichen Übernahmerecht.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt sei 2018
  • Universitäten Tübingen, Mailand und Frankfurt am Main
  • EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden (Dr. jur.)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Bankrecht von Prof. Dr. Tim Florstedt, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, 2015-2016
  • Anwaltskanzlei in New York City, USA, 2023 – 2024

Veröffentlichungen

  • Zivilrechtlicher Anlegerschutz bei bedingten Pflichtwandel- und Herabschreibungsanleihen – Zugleich ein Beitrag zur Harmonisierung des Gläubigerschutzes in der Europäischen Bankenunion unter Berücksichtigung eines Vergleiches mit dem US-amerikanischen und dem schweizerischen Recht, Duncker & Humblot, 2020
  • Publizitätspflichten beim Rückerwerb eigener Aktien zur Mitarbeitervergütung und Einziehung, NZG 2019, 1005 (gemeinsam mit Dr. Jan Häller)