Carl-Philipp Eberlein berät Unternehmen der Finanzbranche zu allen Fragen der Finanzmarktregulierung, insbesondere bei rechtlich komplexen Transaktionen, ihrer strategischen und organisatorischen Aufstellung und im Tagesgeschäft. Zu seinen Mandanten gehören vor allem in- und ausländische Versicherungsunternehmen, Banken und Finanzdienstleister sowie Asset Manager und Investmentfonds.

Die fachlichen Schwerpunkte von Carl-Philipp Eberlein decken insbesondere alle Aspekte der Versicherungs- und Bankauf­sicht sowie des Investmentrechts ab. Er berät regelmäßig bei komplexen Unternehmens- und Finanztransaktionen sowie Unternehmensrestrukturierungen. Daneben vertritt er seine Mandanten in aufsichtsrechtlichen Verfahren mit der BaFin und der EZB. Darüber hinaus berät Carl-Philipp Eberlein seine Mandanten auch im Private Banking.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2012
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Dr. jur.)
  • Universität Cambridge (LL.M.)

Veröffentlichungen

  • Besicherung von Gläubigermehrheiten bei der Unternehmensfinanzierung, 2014
  • Co-Autor: Assmann/Wallach/Zetzsche, Kommentar zum KAGB (im Erscheinen)
  • Die Behandlung von Drittstaaten-Gerichtsstandsvereinbarungen vor europäischen Gerichten - de lege lata und de lege ferenda, RIW 2012, 43 (gemeinsam mit Martin Schaper)