Florian Großmann berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und zu kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie konzernrechtlichen Fragestellungen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2025
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Universität zu Köln (Dr. iur.)

Veröffentlichungen

  • Der (temporäre) Ausschluss des Kündigungsrechts bei der GbR nach dem MoPeG, DStR 2024, 244-248 (zusammen mit Sebastian Löcherbach und Christian M. König)
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen von Teilgewinnabführungsverträgen im Vertragskonzern der GmbH, Baden-Baden, 2022