Johannes Ahlswede berät Unternehmen und Investoren insbesondere zu gesellschafts-, konzern- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, Umstrukturierungen, gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und M&A-Transaktionen.

Bei börsennotierten Unternehmen liegen Schwerpunkte seiner Arbeit in der Betreuung von Hauptversammlungen, öffentlichen Übernahmen sowie der Beratung im Rahmen des Corporate Housekeeping und zu Fragen der Kapitalmarktkommunikation.

Ferner vertritt Johannes Ahlswede Mandanten in komplexen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2019
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • King's College London (LL.B.)

Veröffentlichungen

  • Das Gesellschaftsrecht muss Start-up-freundlich werden, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27. Juni 2024
  • Quo Vadis Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH? - Gesellschaftsrechtliche Reformvorschläge für Startups und Wachstumsunternehmen -, ZGR 2023, 709-752
  • Zur Anwesenheitspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats in der virtuellen Hauptversammlung, AG 2023, 14-19
  • Konsequente Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern aus der Bundesrepublik Deutschland – eine Pflicht des Rechtsstaates, ZAR 2019, 245 – 256
  • Die Migrations- und Flüchtlingspolitik der EU – Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, ZG 1/2019 85 – 89 (zusammen mit Julia Breitfeld)
  • Die Harmonisierung des Urheberrechts, ZG 3/2017, 277 – 279 (zusammen mit Julia Breitfeld)