Katharina Moers berät überwiegend im Bankaufsichtsrecht und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden die Unterstützung von Mandanten zur Erfüllung von aufsichts-rechtlichen Meldepflichten sowie die Koordination mit den Behörden, z.B. Inhaberkontrollverfahren oder die Anzeige des Erwerbs bedeutender Beteiligungen.