Johannes Adolff berät Unternehmen der Finanz­industrie auf den Gebieten Gesellschafts­recht, Umwandlungs­recht und Mergers and Acquisitions. Er berät zudem zu aufsichts­rechtlichen Themen, insbesondere im Recht der Finanzmarkt­stabilisierung.

Zuletzt beriet er die Deutsche Beteiligungs AG bei der Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft mit der ELF Capital Group und der damit einhergehenden Erweiterung ihres Angebots an flexiblen Finanzierungslösungen (2023), die Interritus Limited und die Attestor Capital LLP beim Verkauf ihrer gesamten Anteile an der Satere Beteiligungsverwaltungs GmbH, der Holdinggesellschaft der Kommunalkredit Austria AG (2023) sowie die Münchener Hypothekenbank eG beim Erwerb sämtlicher Aktien an der M.M. Warburg & Co Hypothekenbank Aktiengesellschaft (2022). Davor beriet er FMS-WM beim Verkauf der irischen DEPFA Bank (2021) und die Aareal Bank bei der Veräußerung einer Minderheitsbeteiligung an deren Software Tochter Aareon (2020). Ferner beriet er die Aareal Bank beim Erwerb der Düsseldorfer Hypothekenbank, die Dexia Crédit Local bei der Veräußerung der Dexia Kommunalbank Deutschland (2018) und die BAWAG Group AG bei ihrem Börsengang in Wien (2017).

In der Finanzmarktkrise hat Johannes Adolff die Hypo Real Estate und die WestLB bei der Errichtung ihrer jeweiligen Abwicklungs­anstalten beraten (sog. „Bad Banks“, 2009/2010), sowie die WestLB bei ihrer umfassenden Umstrukturierung und der Abspaltung ihres Verbundbank­geschäfts auf die Hessische Landesbank AöR (2011/2012). Johannes Adolff hat zudem bei zahlreichen Portfolio-Transaktionen beraten, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Zu seinen Mandanten bei diesen Transaktionen zählten Shinsei, Citi, Morgan Stanley, Goldman Sachs, Deutsche Bank, NordLB, WestLB, Hypovereinsbank und Hypo Real Esate.

Johannes Adolff hat sich 2003 im Gesellschaftsrecht habilitiert und ist als außerplan­mäßiger Professor seit 2014 Mitglied der juristischen Fakultät an der Goethe Universität Frankfurt.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 1997
  • Universität München (Dr. iur.)
  • Trinity College, University of Cambridge (LL.M.)
  • Habilitation an der Universität München, 1999-2003

Veröffentlichungen

  • Unternehmensbewertung im Recht der börsen­notierten Aktien­gesellschaft (2007), Habilitation München (2004)
  • Über den rechten Umgang mit einem entschlusslosen Gesetzgeber: Die aktienrechtliche Lösung des BGH für den Rückzug von der Börse, BB 2003, 797 (zusammen mit Johannes Tieves)
  • Zur Reichweite des verbandsrechtlichen Abwehr­anspruchs des Aktionärs gegen rechtswidriges Verwaltungs­handeln, ZHR 169 (2005), 310
  • Konkurrierende Bewertungs­systeme bei der grenzüber­schreitenden Verschmelzung – zu den Vorgaben des europäischen Gemeinschafts­rechts für die gerichtliche Überprüfung des Umtausch­verhältnisses, ZHR 173 (2009), 67
  • Die Haftung des Gesellschafters der eingetragenen GmbH bei der Wirtschaftlichen Neugründung, Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2011 (VGR-Tagungsband für Tagung vom 18. November 2011), 49
  • Lastenverteilung bei der Finanzmarkt­stabilisierung, ZHR 177 (2013), 902 (zusammen mit Claudius Eschwey)
  • Rechtshandbuch zur Unternehmens­bewertung, § 16 (Börsenkurs und Unternehmens­bewertung) und § 19 (Unternehmens­bewertung im Aktien- und Konzernrecht), 2015
  • Hirte / Mülbert / Roth, Großkommentar zum AktG, 5. Auflage 2024, §§ 183, 183a, 185, 186 187 AktG (zusammen mit Dr. Jan Häller)