Henrik Gildehaus berät in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Finanz- und Bankaufsichtsrecht.
Er begleitet Unternehmen und Banken bei Kapitalmarkttransaktionen, etwa bei IPOs, Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen. In diesem Zusammenhang berät er auch zu Fragen des Aktienrechts.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die kapitalmarktbasierte Finanzierung über die Emission von Anleihen und strukturierten Anlageprodukten, inklusive der Begebung von Hybridanleihen.