Susanne Koch ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert und berät Investoren, Unternehmen, Verbände und Körperschaften im nationalen und europäischen Kontext zu allen öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen.
Ferner vertritt sie ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Behörden und anderen Marktteilnehmern und berät Unternehmen und Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Susanne Koch ist insbesondere im Pharmarecht (einschließlich Arzneimittelrecht, Recht der Medizinprodukte, Sozialrecht und Compliance) und im Glücks- und Gewinnspielrecht tätig. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Beihilfenrecht, Produktrecht und in der Compliance-Beratung. Außerdem verfügt Susanne Koch über umfassende Erfahrung in der Verfahrensführung bei Verwaltungs- und Sozialgerichten und beim Bundesverfassungsgericht.