Justus Brühl berät zum berät Banken, Versicherungen und andere Unternehmen im Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie zu kapitalmarktrechtlichen Themen.
Unter anderem berät er in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Asset Manager zu Fragen des Investmentrechts, Bankaufsichtsrechts, Zahlungsdiensterechts und Kapitalmarktrechts.
Darüber hinaus berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen.